In unserem Fall:

Diebstahl, Hausfriedensbruch, üble Nachrede, Sachbeschädigung und Nötigung – doch die bayerische Polizei, Ämter und Justiz zeigen kein Interesse

Polizei: Gegen den Verein Windhundhilfe haben wir am 9. Mai 2011 Strafanzeige bei der Bad Neustädter Polizei erstattet wegen Diebstahl von fünf Rassehunden, einer Rassekatze und etlichen Wertgegenständen; weiterhin wegen Hausfriedensbruch, übler Nachrede, Sachbeschädigung und Nötigung. Das einzige, was die Polizei getan hat war, dies zu Protokoll zu nehmen und die Aussage der Gegenseite ebenfalls zu protokollieren. Eine Rückgabe der gestohlenen Tiere an mich als Eigentümer war den Beamten nicht möglich. Auf Rückfragen zum Verlauf äußerte einer der Polizisten am Telefon, er könne das Gejammer um die Hunde nicht mehr ertragen, die Ermittlungsergebnisse seien an die Staatsanwaltschaft weitergegeben worden. Als dann der Oberamtstierarzt Kortmann, Landratsamt Bad Neustadt, unrechtmäßig unser Haus und Grundstück stürmen ließ um die letzten drei Hunde zu beschlagnahmen, waren aber sechs Polizeibeamte zur Unterstützung dabei.

Landratsamt: Die Beschlagnahme der Hunde durch das Landratsamt erfolgte auf Grund eines Beschlusses, den sich die Landratsamt-Beamten einfach selbst geschrieben hatten, der jedoch ohne richterliche Entscheidung nicht rechtsgültig ist. Alle darin angeführten Argumente entstammten Aussagen von Mitarbeitern des Vereins Windhundhilfe. Meine schriftlichen Widersprüche wurden ignoriert. Oberamtstierarzt Kortmann (selbst sogenannter Tierschützer) hatte bei seinen vorangegangenen Besichtigungen der Hunde zugegeben, dass er diese Rasse zum ersten Mal in seinem Leben sehen würde. Dass sie ihm "zu dünn erschienen" ist also keine Wertung. Ansonsten hatte er und auch seine Vorgänger an den Hunden und der gesamten Anlage nichts auszusetzen. Frau Wenger-Schittenhelm, Vorsitzende des Vereins Windhundhilfe, hatte allerdings schon drei Wochen vorher öffentlich verkündet, dass sie sich meine restlichen Hunde per Amtsbeschluss auch noch holen werde. Bleibt also die Frage: Hat sich das Landratsamt Rhön Grabfeld von dem Verein benutzen lassen? Oder bestanden hier eigene finanzielle Interessen? – schließlich fand meine beste Hündin sofort einen Käufer über das Veterinäramt…

Zuchtverband: Auch der Deutsche Windhundzucht- und Rennverband e.V. DWZRV, von dem ich als Mitglied und Züchter Hilfe erwartet hätte, schlug sich voll und ganz auf die Seite der sogenannten Tierschützer der Windhundhilfe e.V. ohne die Darstellung des Sachverhalts zu prüfen. Es wurde einfach das nachgeplappert, was Frau Wenger-Schittenhelm vorgab. Dabei war man nicht einmal in der Lage, falsche Darstellungen dieser Frau richtigzustellen, obwohl schriftliche Gutachten der Tierärzte das Gegenteil belegten. Auch die sehr stark manipulierten Fotos der Windhundhilfe von meinen Hunden und des Welpenhauses wurden einfach so akzeptiert. Und das, obwohl alle Zwinger- und Wurfabnahmen des DWZRV in 23 Jahren Zucht ohne jegliche Beanstandung erfolgten.

Gericht: Bei einer ergebnislosen Anfrage an das Amtsgericht Bad Neustadt, formulierte eine Richterin als vorerst krönenden Abschluss im Antwortschreiben "…Sie haben versäumt, dem Gericht mitzuteilen, WELCHEN der Hunde Sie zurück haben wollen."

Staatsanwaltschaft: Bisher erfolgte keinerlei Reaktion – offensichtlich wartet man darauf, dass die Tiere eines natürlichen Todes sterben und sich die Angelegenheit von allein erledigt. Aber es sind ja erst sechseinhalb Monate vergangen…

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